CGM ist mehr als nur ein nettes Gimmick. Und es lohnt sich zu kämpfen. So wie es Basti getan hat.
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Tja, wie fange ich die Geschichte mal an? Vorweg geschickt: Ich trage seit dem 1. August 2014 mein eigenes CGM und das ganz entspannt mindestens für die nächsten zwei Jahre… Aber der Weg dahin war nicht leicht.
2012 hatte ich das erste Mal die Möglichkeit den Freestyle Navigator für ca. 2 Monate zu testen. Jeder, der so ein CGM mal länger getragen hat, weiß, dass man es nicht wieder hergeben will. Das ging mir damals natürlich auch schon so. Aber näher mit der Anschaffung eines solches Gerätes habe ich mich erst mal nicht weiter beschäftigt. Anfang 2013 hatte ich über die Firma Nintamed dann die Chance ein Dexcom G4 für 2 Wochen Probe zu tragen. Und nun war es klar: Ich wollte nicht mehr ohne sein!
Mit meinem Diabetologen sprach ich über die Beantragung des Dexcom bei der Krankenkrasse. Der nahm mir allerdings gleich den Wind aus den Segeln. Ein CGM gehört (derzeit) nicht zur Regelversorgung und daher standen die Chancen eher schlecht, zumal mein HbA1c um zufriedenstellende 6,5 lag. Außerdem war ich kein Kandidat für schwere Hypos. Trotzdem ging der Antrag auf das Gerät + Sensorenversorgung für zwei Jahre samt Kostenvoranschlag, Rezept, Attest und persönlicher Begründung Anfang April 2013 an die Krankenkasse raus. Darauf folgten über viele scheinbar endlose Monate Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung, Anwaltsschreiben, Ablehnung und so weiter und sofort. Kurzum: Das Ganze war zum Scheitern verurteilt und ich entschied mich letztendlich gegen eine Klage vorm Sozialgericht. Verbittert ließ ich das Thema erst mal ruhen.
Alle guten Dinge sind drei: Im Mai 2014 war ich einer der 20 Läufer mit Typ-1-Diabetes beim „Lauf zwischen den Meeren“. Die Firma Nintamed stellte den Läufern als Hauptsponsor unserer Teams einige CGMs für den Lauf zur Verfügung. Schweren Herzens gab ich das Leihgerät danach wieder ab. Und nun war endgültig klar: Ich gebe noch nicht auf. Irgendeinen Weg zum CGM muss es doch geben. Es gibt nichts Wertvolleres als Gewissheit für einen Typ-1-Diabeteker. Also ging ich das Thema noch mal an.
Ich habe einen sehr verantwortungsvollen und körperlich fordernden Job. Muss oft unter hohem Zeitdruck wichtige und unbedingt richtige Entscheidungen treffen, bei denen Hypos ein absolutes NoGo sind. Daher sprach ich über das Thema CGM mal mit meinem Chef, der das zwar sofort befürwortete, aber die Finanzierung nicht realisieren konnte. Zum Glück ist meine Firma so groß, dass sie einen Schwerbehindertenbeauftragten beschäftigt. Auch mit ihm sprach ich über das Thema ausführlich. Er gab mir den entscheidenden Tipp, mal mit dem Integrationsamt Kontakt aufzunehmen. Bis dato hatte ich davon noch nie gehört. Nach Rücksprache mit denen, stellte ich Anfang Juli erneut einen Antrag auf Kostenübernahme des CGMs samt Sensoren. Das Amt prüfte ausführlich inwiefern ein CGM zur Verbesserung meiner Arbeitsbedingungen beitragen könnte und entschied sich für eine Bewilligung meines Antrags. Am 27. Juli öffnete ich nichts ahnend den Briefkasten und las Folgendes:
„Das Integrationsamt bewilligt Ihnen nach §102 Abs. 3 Nr. 1A Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Verbindung mit § 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) einen Zuschuss von 80 Prozent der Gesamtkosten.“
Mein Glück war kaum zu fassen. Ich habe mich wie ein Kleinkind gefreut und bin durch Haus gehüpft.
Direkt am nächsten Tag bestelle ich das Dexcom und einige Sensoren. Seit Anfang August klebt mein neuer Dauerbegleiter nun an meinem rechten Oberarm und hat sich im letzten Schicht-Turn bereits bewährt.
Fazit: Fight For Your Rights – denn die Mühe kann sich lohnen…